Das Bundesministerium für Finanzen hat bezüglich der Anerkennung von elektronischen Fahrtenbüchern klare Regeln aufgestellt:
"Ein elektronisches Fahrtenbuch ist anzuerkennen, wenn sich daraus Erkenntnisse wie aus einem manuell geführten Fahrtenbuch gewinnen lassen. Beim Ausdrucken von elektronischen Aufzeichnungen müssen nachträgliche Veränderungen der aufgezeichneten Angaben technisch ausgeschlossen, zumindest aber dokumentiert werden."
(BMF-Schreiben vom 21. Januar 2002 – IV A 6 – S 2177 – 1/02)
Automile entspricht in seiner Funktionalität sämtlichen Regeln, Gesetzen und Vorschriften die das Bundesministerium der Finanzen, sowie andere verantwortliche Ministerien, Ämter und Verwaltungen für den Betrieb und die steuerliche Anerkennung von elektronischen Fahrtenbüchern aufgestellt und erlassen haben.
Eine generelle Anerkennung oder Zertifizierung für bestimmte elektronische Fahrtenbücher wird von den Finanzämtern jedoch nicht erteilt, es wird immer im Einzelfall geprüft.
Unser Tipp, wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen:
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- Nach 30 Tagen drucken Sie einfach und bequem das Fahrtenbuch aus und legen es ihrem Finanzamt zur Tauglichkeitsprüfung vor
- Ihr Finanzamt wird Ihnen bestätigen, dass Automile den Regeln und Gesetzen entspricht und bei korrekter Nutzung anerkannt wird
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